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ICT-Formation professionnelle Fribourg
Rue de l’Hôpital 15
1701 Fribourg
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Validierungs­verfahren.

Für Berufserfahrene

Wenn du bereits über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügst, kannst du auch nicht formal erworbene Kompetenzen validieren lassen und so ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in Mediamatik oder Informatik erlangen.


EFZ ohne Lehre

Erwachsene mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung, davon in der Regel 2 bis 3 Jahre im angestrebten Beruf (Regelung in der entsprechenden Bildungsverordnung), können ihre beruflichen Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier nachweisen und anerkennen lassen.

Fehlen bestimmte Kompetenzen, können die Kandidatinnen und Kandidaten diese innert 5 Jahren in Form von ergänzender Bildung nachholen. Für die Validierungsverfahren sind die Kantone zuständig. Sie definieren die Verfahren für die verschiedenen Berufe. Weitere Informationen zur Validierung von Bildungsleistungen findest du hier:


Validierungsverfahren (www.orientation.ch)

Kantonale Zuständigkeit.

Für das Validierungsverfahren des Berufs Informatiker/in EFZ ist der Kanton Zürich zuständig:


Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ



Für das Validierungsverfahren des Berufs Mediamatiker/in EFZ ist der Kanton Bern zuständig:


Validierungsverfahren Mediamatiker/in EFZ


Für das Validierungsverfahren des Berufs ICT-Fachmann / ICT-Fachfrau EFZ ist der Kanton Zürich zuständig.


Validierungsverfahren ICT-Fachmann / ICT-Fachfrau EFZ

ICT-Berufe.

Das Validierungsverfahren ist in folgenden ICT-Berufen möglich:


Informatiker/in EFZ

Mediamatiker/in EFZ

ICT-Fachmann/ICT-Fachfrau EFZ

Info-Download.

Zum Download-Center

Weiterbildungen.

Mit genügend einschlägiger Berufserfahrung sind Sie allenfalls zu einer Berufsprüfung zugelassen und können direkt einen eidgenössischen Fachausweis erwerben.


Höhere Berufsbildung